Skip to main content

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
für die Internetseite www.maerkisches-sauerland.com


Das Märkische Sauerland hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.maerkisches-sauerland.com und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.maerkisches-sauerland.com ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Die Internetseite wurde getestet und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich" ist.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum Märkischen Sauerland aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an das Märkische Sauerland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ihre Ansprechpartner in der Online-Redaktion erreichen Sie hier:

Märkischer Kreis
Bismarckstr. 15
58672 Altena

Mail: tourismus@maerkischer-kreis.de

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.

Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.maerkisches-sauerland.com sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Januar 2020 erstellt. Dazu wurde vom Märkischen Sauerland gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld ein umfangreicher Test durchgeführt.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.mags.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden.

Weitere Informationen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.

Eye-Able Funktionen (Visuelle Hilfe)

Alt-Taste  und 1 Aufruf des Programmdialogs
Alt-Taste und Mausrad  Schrift vergrößern oder verkleinern
Alt-Taste und C Kontrast verändern
Alt-Taste und B Blaufilter zur Augenschonung
Alt-Taste und N Nachtmodus
Alt-Taste und S Seite vorlesen
Alt-Taste und 3 Farbschwäche ausgleichen
Alt-Taste und V Bilder ausblenden
Alt-Taste und 4 Weitere Funktionen aufrufen
Alt-Taste und T Navigation per Tastatur
Alt-Taste und Y Mauszeiger vergrößern
Alt-Taste und X Schriftart zur besseren Lesbarkeit verändern
Alt-Taste und K Animationen ausschalten
Alt-Taste und J Ton ausschalten
Alt-Taste und R Alles zurücksetzen

 

Mehr als
200
Freizeitmöglichkeiten
Über
220
spannende Wander- und Radwege
Mehr als
300
Gerne-Gastgeber
Und das in
1
Stunde ab Dortmund oder Köln

Finde deine Traumunterkunft

  • 300+ geprüfte Unterkünfte
  • Freundliche Gastgeber
  • Datensicherheit
Jetzt Freizeitangebote im
Märkischen Sauerland online buchen